Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fsw am 14.01.2016, 12:05 Uhr

Ach ja...Sorry!

Auch wenn sie das Sorgerecht auf dich allein überträgt,kann und darf sie die Kinder sehen,wenn sie irgendwann doch mal Sehnsucht haben sollte.Sorge-und Umgangsrecht sind zwei verschiedene Dinge.Du kannst das Sorgercht allein haben,sie kann trotzdem Kontakt und Umgang zu den Kindern haben.Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nun sicher bei dir?

 
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