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Geschrieben von Sandr@1974 am 04.10.2014, 16:44 Uhr

Abzweigung des Kindergeldes?

Hallo,

ich hab heut mal eine Frage an Euch. Mein Sohn zieht in 14 Tagen in eine eigene Wohnung. Im November wird er 18. Er macht eine Ausbildung.
Ich habe nun der Kindergeldstelle gemeldet, dass er auszieht und darum gebeten, ihm sein Kindergeld auf sein Konto zu überweisen. (Ich hab noch 2 weitere Kinder.)
Nun kam die Antwort, dass dies nicht möglich ist. Das Kindergeld kann nun komplett auf ein Konto überwiesen werden. Ok ist ja auch kein Problem, dann überweis ich ihm sein Kindergeld.
Aber sie schrieben mir dann, dass sie mir empfehlen, dass mein Sohn einen Abzweigungsantrag stellt. Darauf muss ich nun angeben, wieviel Unterhalt er von seinem Vater (getrennt lebend und zahlt nur minimal Unterhalt, der zwar eigentlich zum 18. Geburtstag entfällt, aber da er noch Unterhaltsschulden hat, wird er wohl weiter zahlen müssen, ob er es macht ,ist eine andere Sache, denn er zahlt nicht freiwillig, sondern über Lohnpfändung...).
Meine Frage ist nun, müssen wir diesen Antrag auf Abzweigung stellen oder können wir es auch einfach so weiterlassen, und ich überweise ihm sein Kindergeld? Oder mach ich mich da strafbar, wenn wir diesen Antrag nicht stellen?
Ich werde dort am Montag auf alle Fälle mal anrufen, aber vielleicht weiss ja von Euch jemand Bescheid.

Danke schön und LG Sandra

 
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