Geschrieben von Woelfin90 am 04.10.2014, 18:19 Uhr |
Abzweigung des Kindergeldes?
mf4 hat die ja schon eine Auskunft gegeben - nur so nebenbei: wenn es die erste Ausbildung deines Sohnes ist, ist der Vater bis zu deren Abschluss weiterhin für ihn unterhaltsverpflichtet. Und die aufgelaufenen Schulden werden nicht automatisch weitergeführt sondern muss er (dein Sohn!) jährlich geltend machen. Hier tut man das beim zuständigen Amtgericht. Das Jugendamt wird dir da weiterhelfen können.
- Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 16:44
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 17:21
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 17:29
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 17:49
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- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Woelfin90 04.10.14, 18:19
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 19:56
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 21:26
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Sandr@1974 04.10.14, 22:15
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - mf4 04.10.14, 22:49
- Re: Abzweigung des Kindergeldes? - Moehre700 06.10.14, 18:15
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