Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Woelfin90 am 04.10.2014, 18:19 Uhr

Abzweigung des Kindergeldes?

mf4 hat die ja schon eine Auskunft gegeben - nur so nebenbei: wenn es die erste Ausbildung deines Sohnes ist, ist der Vater bis zu deren Abschluss weiterhin für ihn unterhaltsverpflichtet. Und die aufgelaufenen Schulden werden nicht automatisch weitergeführt sondern muss er (dein Sohn!) jährlich geltend machen. Hier tut man das beim zuständigen Amtgericht. Das Jugendamt wird dir da weiterhelfen können.

 
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