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Geschrieben von Nikas am 29.07.2013, 21:03 Uhr

@sun1024

Wenn die baldigen Doppelgroßeltern auch Alg oder ähnliches beziehen - müsste der zugezogene Jungvater - so denn sein Zuzug überhaupt amtlich würde - dann die ganze Sippschaft ernähren bzw. würde sein Einkommen der gesamten Gemeinschaft zugerechnet?


Dann könnte man zumindest nachvollziehen, dass man lieber lügt und betrügt.

 
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