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Geschrieben von sun1024 am 29.07.2013, 20:13 Uhr

Brauche einen Rat

Hallo,

ja, dein Freund und du bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Wobei ich gar nicht weiß, wie das bei dir ist, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst - gelten die nicht als eine Bedarfsgemeinschaft mit dir? Auf jeden Fall musst du sowas der ARGE melden. Wenn es jetzt nur eine Übergangszeit auf Probe war mit dem Zusammenwohnen, mit dem Ziel, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, seh ich da aber nicht so ein Problem drin...

Einen Antrag auf Umzug muss man soweit ich weiß nicht stellen, man hat durchaus das Recht, umzuziehen, auch als Arbeitslosengeld-Bezieher. Wenn ihr aber Unterstützung vom Amt für die Wohnung erhofft, gelten natürlich bestimmte Regeln für die neue Wohnung. Am besten rechnet ihr das mal durch, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft (2 Eltern, 2 Kinder) dann Anspruch auf ergänzendes ALG2 oder auf Wohngeld oder so habt. Du schreibst ja, ihr habt sogar schon eine Wohnung in Aussicht.

Schönen Gruß

sun

 
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