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Geschrieben von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 16:32 Uhr

@moneypenny FALSCH

da meine Frau nicht mit mir verwandt ist ist sie kein Erbe erster Ordnung und die haben Vorang. !

Sind neben dem Ehegatten gleichzeitig gesetzliche Erben erster Ordnung (= Abkömmlinge des Erblassers) erbberechtigt, so erbt der überlebende Ehegatte 1/4 des Nachlasses. Sind neben dem Ehegatten gleichzeitig gesetzliche Erben der zweiten Ordnung (= Eltern des Erblassers, Geschwister des Erblassers, Nichten/Neffen etc.) vorhanden oder sind die Großeltern des Erblassers neben dem überlebenden Ehegatten erbberechtigt, so erbt letzterer die Hälfte des Nachlasses. Gegenüber allen sonstigen Verwandten des Erblassers erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass.

Außerdem wird noch der Güterstand berücksichtigt.

Grüßle
Grüßle

 
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