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Geschrieben von PatriciaKelly am 31.08.2006, 14:57 Uhr

habt ihr schon testament gemacht?

da dieses thema ja so aktuell ist,führe ich das mal weiter, bei mir ist es nämlich auch grade wieder aktuell.
ich lasse mir demnächst meine zähne unter narkose fertig machen,da ich panische ansgt habe,und seit dem selbstmord meines onkels habe ich ein testament.das erste habe ich geschrieben,als ich 16 war, das 2. mit 19 etwa und vor 3 tagen das 3.mit 21jahren, das aktuellste. für den fall,dass ich mal im wachkoma oder koma liege oder so,hab ich auch etwas festgesetzt, mich pers.beruhigt das, wenn ich weiss, dass meine eltern(bei denen ist es hinterlegt),dann wissen,was sie zu tun haben...allerdings nach den ganzen beiträgen werd ich mir die alten testamente wohl geben lassen und einiges ergänzen müssen.
aber jetzt zu euch,habt ihr ein testament oder eine patientenverfügung?

 
21 Antworten:

Re: habt ihr schon testament gemacht?

Antwort von Suka73 am 31.08.2006, 15:01 Uhr

nein. Warum nicht? Schau Dich an. Du hast bereits drei Testamente geschrieben, und änderst sie im drei-Jahres-Turnus. Also, warum sollte ich jetzt eins schreiben? Ich habe eine Sorgerechtsverfügung geschrieben für den Fall, dass ich vor meinem Sohn sterbe, was ich natürlich nicht hoffe. Er wird jetzt 3 und ich bin 31 Jahre alt. Ich möchte nicht, dass er zum Kindsvater kommt aber die Sache gehört HIER nicht her.

Das Testament "nur" bei den Eltern zu hinterlegen find ich nicht sinnvoll, dann geh lieber zum Notar wenn Du dir irgendwann sicher bist, was aus Dir und Deinem Nachlass werden soll, wenn Du mal nicht mehr bist. Kann immer einer kommen, der sagt "Nee, das ist nicht das letzte Testament, sie hat irgendwo noch eins" und die Leute suchen sich dämlich.

LG Sue

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Re: habt ihr schon testament gemacht?

Antwort von Grottenmolch am 31.08.2006, 15:01 Uhr

Ja, auch ein interessanter Beitrag und nein, ich habe beides nicht. Wir (meine Frau und ich) haben schon oft über ne Patientenverfügung geredet (für sie beruflich aktuell, da sie in der Krankenpflege gearbeitet hat) aber irgendwie sind wir da bisschen abgestorben. Auch an ein Testament hab ich persönlich auch schon gedacht, aber irgendwie rückt das im Alltag immer wieder in weite Ferne.

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Re: Man oh man mit 21 schon?

Antwort von Mareike25 am 31.08.2006, 15:02 Uhr

Hat man da was zum vererben? Also ich glaube bei mir in der Familie weiß jeder Bescheid wie ich bestattet werden möchte, dazu brauche ich kein Testament.

Und das andere wie Lebensversicherung und andere Versicherungen, ist eh klar das es mein Mann bekommt. Ich denke eh wenn es was zum vererben gibt hat es ja eh der Staat schon bestimmt, zuerst bei mir der Mann dann die Tochter usw.

Für was braucht man ein Testament? Ist echt ne ehrliche frage, habe mir noch keine großen Gedanken gemacht.

LG Mareike

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Re: habt ihr schon testament gemacht?

Antwort von PatriciaKelly am 31.08.2006, 15:03 Uhr

deswegen aktualisier ich immer,weil sich bei nir noch so vieles ändert. ausser meinem exfreund und meinen eltern weiss keiner,dass ich eins hab oder wo es liegt, daher dürfte die diskussion,wo noch eins sein könnte,nicht aufkommen,wenns soweit is...

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mareike

Antwort von PatriciaKelly am 31.08.2006, 15:06 Uhr

ich mache das, damit ich beruhigt bin,weil ich so weiss,dass meine sachen so verteilt werden,wie ich es tun würde,wenn mir die zeit dazu bliebe. z.b. bekommt meine beste freundin alle meine kellysachen*is zwar kindisch,aber egal*, mein ex darf sich was aussuchen,meine andere freundin darf sich was aussuchen,den rest bekommt mein sohn und verwalter sind meine eltern. die sollen auch das sorgerecht bekommen wenns nach mir geht,aber wonach das letztenedlich entschieden werden würde,weiss ich nicht,aber es beruhigt mich einfach...
und mit derpat.verfügung ist es einfach so,dass ich will,dass ich so und so viel std am tag musik vorgespielt bekomme, dass videos laufen und sowas, mag sich für einige lächerlich anhören,aber mir is sowas wichtig,weils lange jahre mein lebensinhalt war.
und aktuell wurds für mich,als 99 mein patenbonkel sich umgebracht hat und ich kam damit nicht klar. und weil,als meine oma starb,meine tante noch vor der beerdigung ankam ich m,öchte aber die und die kette wiederhaben die hab ich ihr mal geschenkt und da denk ich mir nä das brauchst du nich

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Re: mh weiß net

Antwort von Mareike25 am 31.08.2006, 15:12 Uhr

es klingt sicherlich ganz logisch, aber ich persönlich kann es eher verstehen wenn man Häuser hat.

Auserdem finde ich es bei älteren Menschen besser wenn sie es in den Lebzeiten aufteilen, das spart ärger zwischen den Geschwistern und wahrscheinlich sogar mit dem Staat.

Mein Schwiegereltern haben uns die Häuser in Uruguay jetzt schon überschrieben, allerdings mit der auflagen das keiner es verkaufen darf in ihren lebzeiten, sprich sie brauchen unsere unterschrieft und wir ihre.

Meine Eltern haben nicht soviel Geld, die sagen wieder was Möbel oder Schmuck betrifft, streitet euch :-) weil die genau wissen dazu lieben wir Geschwister uns zu sehr um dies auch zu tun.

Also die frage bleibt bei mir irgendwie trotzdem wozu ein Testament? und wird ein Testament nicht rechtskräftig erst vor dem Notar?? muss doof fragen.

LG Mareike

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Not notwendig !

Antwort von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 15:14 Uhr

Als klassisch Verheirateter passt die gesetzliche Erbregelung und sonstige Verfügungen sind in der Lebensvers. geregelt.

Grüßle

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wenns danach geht...

Antwort von Suka73 am 31.08.2006, 15:16 Uhr

Gestresse gibts danach immer, Testament hin oder her. Als meine Oma gestorben war gabs auch irgendwo in der Wohnung ein Testament, das wußten wir alle. Da allerdings alle drei Kinder (mein Onkel, meine Tante, meine Ma) einen Schlüssel zur Wohnung hatten war auf wundersame Weise dieses Testament irgendwann mal verschwunden, und bei einem Notar war keins hinterlegt. War ein stinknormales "liegthinterdercouch" ALLE wußten damals, dass MIR eine bestimmte Sache zugehen sollte, das haben meine Großeltern schon zu Lebzeiten verkündet, wenn wir mal sterben dann bekommt Sanne das und das. Und was war? Nichts. Irgendwer hat sich das Zeug eingesteckt. Und wer? Natürlich keiner :o) Das hat mich damals einfach nur angekotzt. Ich habe jahrelang beim Notar gearbeitet, jahrelang gleichzeitig beim Rechtsanwalt, habe da auch meine Ausbildung gemacht und wenn ich jemals ein Testament mache, dann nur vor dem Notar!

Was Dein Sorgerecht angeht, Du kannst zwar den WUnsch äußern, dass das Kind zu den Großeltern kommt, aber gerade in Deinem Fall mit gemeinsamen Sorgerecht, das ist dann keine Garantie, dass Dein Sohn wirklich zu den Eltern kommt! Für das FAmiliengericht ist Dein Testament höchstens eine Richtlinie - an die sie sich nicht halten müssen! Das Gericht entscheidet selbst, wo ist das Kind am besten aufgehoben und wenn bisher immer sehr guter Kontakt zum Kindsvater bestand und es auch noch das gemeinsame SR gibt, dann wird das Gericht zwar Deinen Wunsch akzeptieren und notieren - MUSS ihn aber nicht umsetzen! Das Thema hatten wir mal im AE-Forum, kannst ja gern mal nachlesen.

LG Sue

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Re: Schwoba

Antwort von Mareike25 am 31.08.2006, 15:16 Uhr

Hallo, also würdest Du auch sagen gerade als verh. das man es nicht braucht? Denn bei mir ist es durch die Lebensversicherungen und andere erledigt. Bekommt ja eh der Mann oder die Frau oder?

Genauso mit Häusern?

Lg Mareike

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suka

Antwort von PatriciaKelly am 31.08.2006, 15:22 Uhr

das kann sein aber so weiss ich für mich einfach ich hab alles getan und gesgat dass es so geschieht wie ich es wollte und was im endeffekt passiert,weiss ich nicht aber für mich ist es einfach die beruhigung zu wissen:ich hab alles getan! :o) weisst duw as ich meine?

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@mareike25

Antwort von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 15:31 Uhr

Die gesetzliche Erbregelung (sofern man sich deren bewußt ist) reicht eigentlich aus, wenn man nicht davon abweichen was regeln will :

Angenommen man möchte bestimmte Gegenstände bestimmten Personen zukommen lassen macht es Sinn dies testamentarisch festzulegen.

Angenommen man "gönnt" der undankbaren Tochter, die in einer radikalen Freikirche ihr Selenheil sucht und mit dir als "Sünderin" gebrochen hat, nur den Pflichtteil, macht es Sinn dies testamentarisch festzulegen.

Angenommen Du möchtest Teile deines Erbes gemeinnützigen Einrichtungen zukommen lassen, macht es Sinn dies testamentarisch festzulegen.

Es erbt grundsätzlich der Ehepartner (abhängig vom Güterstand) und in erster Linie die Kinder.

Grüßle

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Sue tröste dich !

Antwort von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 15:33 Uhr

"liegthinterdercouch"-Testamente sind meines Wissens sowieso nicht gültig bzw. anfechtbar. Testamente sind formgebunden und notariell zu beurkunden !

So kenne ich es zumindest.

Grüßle

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Re: @Schwoba---Danke schön :-) o.t

Antwort von Mareike25 am 31.08.2006, 15:38 Uhr

:-)

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nu ist eh zu spät

Antwort von Suka73 am 31.08.2006, 15:48 Uhr

Das ist schon Jahre her und ändern können wir eh nichts mehr. Die Sachen (zum Teil sogar komplette Bilderbände über alle Fußball-WMs die es je gab) über Orden, die mein Opa im Krieg bekommen hat (jaja ich weiß) sind verschollen und nie wieder aufgetaucht. Wer sie sich unter den Nagel gerissen hat können wir nur vermuten. Wir waren es jedenfalls nicht. Das hat mich einfach geärgert, weil es eine ganz banale Sache gab, die mir zustand und das war schon seit Jahren im Gespräch und war es auch immer auf Familienfeiern. Es ging lediglich um ein kleines doofes Porzelanfigürchen - was dann ebenfalls verschwunden war. Ich finds ne Frechheit, denn meine Ma hat sich um meine Oma (ihre Mutter) bis zum Tode aufopferungsvoll gekümmert. Sie ist jeden Tag ohne Auto nach der Arbeit zu ihr hin, hat, als die Demenz extrem wurde, sie in ein Krankenhaus bringen lassen + danach scih um die Unterbringung in einem supertollen Pflegeheim gekümmert. Die Kosten hierfür wurden später vom Nachlass abgezogen - alles was vorher da war haben die Verwandten abgezogen. Für uns blieb nichts mehr außer zwei Fotografien. Ach ja, meine Ma durfte dann noch die Wohnung räumen und dem Nachmieter übergeben, von den restlichen Verwandten nichts zu sehen.

Blabla Familiengeschichte.

LG Sue

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Not not notwendig ;-)

Antwort von Moneypenny77* am 31.08.2006, 16:01 Uhr

Wir haben unser Testament gemacht.

In erster Linie um festzulegen, bei wem unsere Kinder leben sollen und wie ihr Vermögen verwaltet und wann es ausgezahlt werden soll. Desweiteren haben wir einen Testamentsvollstrecker und einen Betreuer für Vermögenssachen für die Kinder bestimmt.

Das es nicht notwendig ist, ist falsch. Nach gesetzlicher Erbfolge erben Ehepartner und Kinder zu jeweils 50 % und zwar SOFORT. Sprich (@Schwoba): Du gibst den Löffel ab und Euer Haus gehört dann zu 75 % Deiner Frau und zu den restlichen 25 % Euren Kindern. Wenn die das Geld dafür unbedingt haben wollen kann sie Pech haben und muß die Hütte verkaufen, um sie auszahlen zu können, wenn das Bargeld nicht reicht. Nur mal so als Beispiel.

Wir haben ein sog. "Berliner Testament" in dem der überlebende Teil den versterbenden Partner beerbt und die Kinder Erben des Letzversterbenden sind.

Thema Patientenverfügungen: Heikle Sache auf die sich im Ernstfall viele Ärzte nicht einlassen, da sie sich auf SEHR dünnem Eis bewegen. So genau kann man das nämlich nicht formulieren, als daß ein findiger Anwalt den Arztnicht vor den Kadi ziehen kann, wenn er will. Hier ist ein heißer Streit entbrannt zwischen Ärzten und Notaren, die von sich behaupten, das ganze "wasserdicht" machen zu können und dafür dann auch einen Haufen Kohle nehmen. Für Ärzte eine mehr als unangenehme Sache, wenn sie damit konfrontiert sind!

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Formvorschriften für Testamente

Antwort von Moneypenny77* am 31.08.2006, 16:12 Uhr

Nein, Testamente müssen NICHT von einem Notar beurkundet oder bei einem solchen hinterlegt werden, das ist falsch!

Ein Testament muß handschriftlich verfasst und unterschrieben sein um gültig zu sein. Das Testament des aktuellsten Datums zählt.

Natürlich ist es in diesem Fall sinnvoll, das Original im Banschließfach o.ä. zu hinterlegen und Kopien für Eltern, Kinder oder so anzufertigen, damit Bescheid wissen.

Alternativ kann man das Testament bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen lassen (kostet Geld!)

Nicht handschriftlich verfasste Testamente bedürfen der notariellen Beurkundung (und die kostet mal so richtig!)

Mein Tip: Rechtsberatung einholen, damit das Testament inhaltlich stimmig ist und handschriftlich machen.

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Wenn's ums Erben geht...

Antwort von Moneypenny77* am 31.08.2006, 16:15 Uhr

...werden liebende Geschwister zu Aasgeiern und streiten sich wie die Kesselflicker um den kleinsten Scheiß!

Ein enger Freund von uns ist Fachanwalt für Erbrecht und hat nicht selten mit den Folgen von Testamenten a la "verteilt den Schmuck wie ihr es möchtet"... Da geht es dann mal so richtig ab!

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Re: Formvorschriften für Testamente

Antwort von Suka73 am 31.08.2006, 16:19 Uhr

Zitat: "Nicht handschriftlich verfasste Testamente bedürfen der notariellen Beurkundung (und die kostet mal so richtig!)"

Auch falsch :o) Kommt ganz auf den Nachlasswert an.

Davon abgesehen hat hier keiner geschrieben dass NUR ein Testament VOR dem Notar wirksam ist - ich habe lediglich aufgezeigt, dass es für weniger Stress sorgen kann!

LG Sue

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Re: Formvorschriften für Testamente

Antwort von Moneypenny77* am 31.08.2006, 16:26 Uhr

Nein, kommt nicht auf den Nachlasswert an, den Testamente, die nicht handschriftlich verfasst sind, sind ohne notarielle Beurkundung schlichtweg anfechtbar. (Möglich, daß ggf. eine Beglaubigung ausreicht, das weiß ich nicht 100%ig, aber ich wage es zu bezweifeln).

Und meine Aufklärung bezog sich auf ein Posting von Schwoba.

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@moneypenny FALSCH

Antwort von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 16:32 Uhr

da meine Frau nicht mit mir verwandt ist ist sie kein Erbe erster Ordnung und die haben Vorang. !

Sind neben dem Ehegatten gleichzeitig gesetzliche Erben erster Ordnung (= Abkömmlinge des Erblassers) erbberechtigt, so erbt der überlebende Ehegatte 1/4 des Nachlasses. Sind neben dem Ehegatten gleichzeitig gesetzliche Erben der zweiten Ordnung (= Eltern des Erblassers, Geschwister des Erblassers, Nichten/Neffen etc.) vorhanden oder sind die Großeltern des Erblassers neben dem überlebenden Ehegatten erbberechtigt, so erbt letzterer die Hälfte des Nachlasses. Gegenüber allen sonstigen Verwandten des Erblassers erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass.

Außerdem wird noch der Güterstand berücksichtigt.

Grüßle
Grüßle

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jepp Du hast recht

Antwort von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 16:38 Uhr

das öffentliche Testament muß aber vom Notar abgesegnet werden, das eigenhändige nicht, deswegen wird da auch jedes Zweite angefochten. Aber alle sind Formgebunden :-)

OK, einigen wir uns auf unentschieden !

Grüßle

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