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Geschrieben von Schwoba-Papa am 31.08.2006, 15:31 Uhr

@mareike25

Die gesetzliche Erbregelung (sofern man sich deren bewußt ist) reicht eigentlich aus, wenn man nicht davon abweichen was regeln will :

Angenommen man möchte bestimmte Gegenstände bestimmten Personen zukommen lassen macht es Sinn dies testamentarisch festzulegen.

Angenommen man "gönnt" der undankbaren Tochter, die in einer radikalen Freikirche ihr Selenheil sucht und mit dir als "Sünderin" gebrochen hat, nur den Pflichtteil, macht es Sinn dies testamentarisch festzulegen.

Angenommen Du möchtest Teile deines Erbes gemeinnützigen Einrichtungen zukommen lassen, macht es Sinn dies testamentarisch festzulegen.

Es erbt grundsätzlich der Ehepartner (abhängig vom Güterstand) und in erster Linie die Kinder.

Grüßle

 
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