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Geschrieben von Moneypenny77* am 31.08.2006, 16:12 Uhr

Formvorschriften für Testamente

Nein, Testamente müssen NICHT von einem Notar beurkundet oder bei einem solchen hinterlegt werden, das ist falsch!

Ein Testament muß handschriftlich verfasst und unterschrieben sein um gültig zu sein. Das Testament des aktuellsten Datums zählt.

Natürlich ist es in diesem Fall sinnvoll, das Original im Banschließfach o.ä. zu hinterlegen und Kopien für Eltern, Kinder oder so anzufertigen, damit Bescheid wissen.

Alternativ kann man das Testament bei einem Rechtsanwalt oder Notar hinterlegen lassen (kostet Geld!)

Nicht handschriftlich verfasste Testamente bedürfen der notariellen Beurkundung (und die kostet mal so richtig!)

Mein Tip: Rechtsberatung einholen, damit das Testament inhaltlich stimmig ist und handschriftlich machen.

 
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