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Geschrieben von tonib am 04.02.2016, 10:38 Uhr

Zwangsversteigerung

1. das ist gesetzlich vorgeschrieben
2. keine, von denen wir wussten (nur unsere eigenen, aber die betrafen einen teilweisen Weiterverkauf und andere Mitglieder der WEG)
3. ja, klar, das Ganze geschah gegen seinen Willen, aber so viele Möglichkeiten hat er in diesem Stadium nicht mehr. Er könnte aber zum Beispiel die Wohnung verwüsten. Daher haben wir das auch nur gemacht, weil wir die Wohnung kannten, die Eigentümergemeinschaft und den Voreigentümer (und der Preis auf der Basis einer verwüsteten Wohnung abgegeben werden konnte).

 
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