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Geschrieben von ohno am 06.02.2016, 0:01 Uhr

Falls Du das noch liest:

Beim Zwangsversteigerungsgericht gibts zu betreffenden Objekten evtl. Wertgutachten, die kannst man glaube ich einsehen. Bzw bei der Gläubigerin. Was beim ersten Termin nicht weggeht, kann beim nächsten ein super Schnäppchen sein, da dann frei gesteigert werden kann.

Makler sind nur zwischengeschaltet , um einen freihändigen Verkauf noch vorm ZV-Termin zu vermitteln. Also zum bestmòglichen Preis.

Wenn Du ersteigerst, sparst Du Dir Notarkosten. Lies Dich mal ins Thena ein, sehr interessant, ich vergess nur immer die Hälfte ...

VG ohno

 
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