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Geschrieben von tonib am 04.02.2016, 15:21 Uhr

Zwangsversteigerung

Also, einen Grundbuchauszug solltest Du Dir natürlich anschauen. Die Wohnung auch, falls es geht, aber das geht eben oft nicht. Dazu ist der Noch-Eigentümer nicht verpflichtet. Die Bank oder wer immer die Versteigerung betreibt, kannst Du auch ansprechen.

 
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