Geschrieben von tonib am 04.02.2016, 15:21 Uhr |
Zwangsversteigerung
Also, einen Grundbuchauszug solltest Du Dir natürlich anschauen. Die Wohnung auch, falls es geht, aber das geht eben oft nicht. Dazu ist der Noch-Eigentümer nicht verpflichtet. Die Bank oder wer immer die Versteigerung betreibt, kannst Du auch ansprechen.
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- Zwangsversteigerung - lambogenie 04.02.16, 9:32
- Re: Zwangsversteigerung - tonib 04.02.16, 9:54
- Re: Zwangsversteigerung - lambogenie 04.02.16, 10:26
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- Schliesse mich CAOT an.. bzw ich würde gar nichts kaufen, was - peekaboo 04.02.16, 11:12
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