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Geschrieben von ANIKA84 am 04.09.2006, 15:28 Uhr

Wer kennt sich im recht wegen nebenkostenabrechnun

Hallo


hab mal an die Rechtsexperten eine Frage
und zwar haben wir vom dezember04 am 25.5.06 eine nebenkostenabbrechnung bekommen,
sind zwar nur 40 euro, aber ich seh nicht ein die zahlen zu müssen lach denn unser ehemaligervermieter hat absolu rein garnix an dem hausgetan und ist auch sonst ein arschloch, wenns verjährt ist und da ist auch eigentlich schon meine frage,
ist die nebenkostenabbrechnung verjährt?
habe im inet versucht mich zu informieren und dort steht das sie dann eigentlich im jänner 06 verjährt wäre...
aber ich hätte da gern nochmal ne bestätigung !!!!!
Nicht das ich hinterher mehr wie nur 40 euro zahlen muss....


lg und vielen dank im vorraus
anika

 
6 Antworten:

Re: ja, die ist verjährt...

Antwort von SusanneZ am 04.09.2006, 15:45 Uhr

...schau hier. Hast du es schwarz auf weiß im Paragrafen 556/ 3 des BGB, wenn die Abrechnungsperiode in 2004 endete:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

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Ich muss dazu sagen,

Antwort von ANIKA84 am 04.09.2006, 15:47 Uhr

das der mietvertrag am dem 1.12.04 ging, er fordert das geld für dezember 04 40 euro, aber da war ja die periode auch beendet!
also dezember 04 abbrechnung ausgehändigt am 25.5.06
na gut verjährt ist verjährt *schnatter*
das tut mir aber leid für das a-loch

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Re: Ich muss dazu sagen,

Antwort von SusanneZ am 04.09.2006, 15:50 Uhr

Ja, wie gesagt, ist verjährt. Aber achte bei der nächsten Abrechnung umso mehr auf die Kosten und generell...denn A-Löcher können meistens noch größere Löcher hinkriegen, wenn sie in Verstopfung geraten ;-)

LG

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LOOOOOOOOOOOOl

Antwort von ANIKA84 am 04.09.2006, 16:05 Uhr

der war gut... na jetzt neigt er zur verstopfung!!!!!
Der scherz an der ganzen sache ist, das wir in der wohnung erst im jänmner eingezogen sind weil wir doppelt miete zahlen musste, trotz alledem die heikosten, unten war eine boutique im haus und mit denen mussten wir uns die gasheizung teilen kosten technisch wir konnte diese nie abregeln oder ausschalten, da diese heizung sonst bei beiden parteien nicht gegenanegn ist, da kein termostad vorhanden war wo man die hitze hätte regeln oder komplett ausschalten können für eine etage....
ich wollt ja nichtmal die nebenkostenabrechnung für 05 zahlen weil ich das nicht eingesehen hab wegen der heizanlage!!!
naja aber mann hat mich überredet.-....

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Re: LOOOOOOOOOOOOl

Antwort von SusanneZ am 04.09.2006, 16:39 Uhr

Wir wohnen in Belgien und wir haben keinen Stromzähler bis auf alle anderen Mieter im Haus - keiner weiß wieso wir eigentlich Strom haben.

Wir haben keinen Kaltwasserzähler als einzige, Warmwasser sind Gemeinkosen.

Wir haben keine Thermostate, also auch Gemeinkosten.

Seit ich hier bin, weiß ich wie gut es den Deutschen geht...

Bin aber auch nicht bereit für Kaltwasser nachzubezahlen, solange wir als einzige keinen Zähler haben :-) Aber wie ich die Belgier kenne, kommt wahrscheinlich gar keine :-)

LG

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Sag Deinem Vermieter...

Antwort von bine75 am 05.09.2006, 9:30 Uhr

...dass er gemäß heizkostenverordnung bzw. neuerdigm gemäß BGB VERPFLICHTET ist, Heizkostenvreteiler an ALLE Heizkörper anzubringe.

Einzige Ausnahme wäre, wenn nur ihr und der Vermieter im Hause wohnen würdet, aber ein eschäft, auch wenn´s der Vermieter unterhält, gilt nicht als Wohnung!.

Also, wenn es wieder Probleme gib, mit den Heizkosten, dann würde ich ihm das mal FREUNDLICH sagen (keiner mag es, sofort angepfiffen zu werden:0)) )

Zu deiner Frage bezüglich der Nebekosten von Dezember 2004 hab ich mal ne Frage:

War es eine Heizkostenabrechnung? Von wann bis wann wurde denn abgerechnet??? Von 01.01.- 31.12. 04??? Oder z.B. von 01.10.04 - 30.09.05, dann musst Du nämlich die Heizkosten zahlen, weil dann der Link von SusanneZ nicht stimmt!!!!

Du kannst mich gerne fragen, denn ich hab solche Abrechnungen 9 Jahre lang gemacht und bin erst 9 MOnate aus dem Geschäft raus, also doch noch gut informiert.

LG Bine

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