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Geschrieben von Ralph am 13.02.2013, 13:31 Uhr

Weder absurd noch aussichtslos.

Hallo Hellsinki,

morgen früh solltest Du Dich aufmachen zum Jobcenter und zusehen, daß Du zu Deinem Arbeitsvermittler vordringst (nicht zum leistungssachbearbeiter, der nützt Dir nichts!). Es gibt Töpfe für Arbeitskleidung bei Arbeitsaufnahme, allerdings muß das wirklich Arbeitskleidung sein, die nicht (auch) privat getragen werden kann. Arbeitsschuhe und Latzhose werden deshalb dazugehören, T-Shirts und Socken eher nicht.
Wie das im einzelnen genauabläuft und bewilligt wird, weiß ich nicht, deshalb suche das persönliche Gespräch mit der Arbeitsvermittlung, aber unbedingt morgen.

@diejenigen, die das Steuerrecht zu Rate ziehen: Das sollte man sich sofort abschminken, wenn es um ALG II geht. Was das Finanzamt z.B. bei Selbständigkeit alles zuläßt und was das Jobcenter als Abzüge (betriebsbedingte Ausgaben) absetzt, hat nichts miteinander zu tun.

Das Steuerrecht geht nach Ausgaben und Zusammenhänge mit der Arbeit, das SGB II geht nach Bedarfen, ob JETZT ein BEDARF besteht, der JETZT nicht gedeckt werden kann. Und da bei Arbeitsantritt verständlicherweise noch nicht von Freibeträgen profitiert werden konnte, bestehen auch keine Rücklagen für solche Bedarfe. Daß man bei x und y und vielleicht auch bei z billiger an Arbeitskleidung herankommt, ist da völlig ohne Belang. Es geht um den grundsätzlichen Bedarf, und der ist gegeben, und da wird geprüft, inwieweit man da etwas bewilligen kann.

Viele Grüße
Snoopy

 
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