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Geschrieben von kirsten-5+.28.10.1.13. am 12.02.2013, 20:18 Uhr

Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Hallo,

mein Mann und ich haben uns getrennt und wohnen 300 km entfernt. Nun wollte ich wissen wer die Fahrkosten für die Umgäge übernehmen muß und auch immer hin und her pendeln muß. Ist nur mein Mann verpflichtet oder muß ich ihn da auch entlasten z.B. das wir uns das teilen oder ich etwas übernehmen muß? Er bekommt Hartz 4 und hat mit seiner Freundin selbst 2 Kinder. Da sie arbeitet und sie es anderes nicht hinbekommen müsste er mit den beiden Kindern immer diese Strecke fahren Freitag abholen und Sonntag zurück. Jetzt verlangt er von mir das ich ein Teil übernehme bzw. ihn entlaste.

Danke

 
12 Antworten:

Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von kikipt am 12.02.2013, 20:29 Uhr

wer ist weggezogen???

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Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von kirsten-5+.28.10.1.13. am 12.02.2013, 20:35 Uhr

Der Vater ist wegen der Arbeit umgezogen.

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Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von shinead am 12.02.2013, 20:35 Uhr

Dann sind die Umgangskosten ganz allein sein Ding.

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hat er "bock" die kinder zu sehen?

Antwort von mandala67 am 13.02.2013, 7:12 Uhr

hört sich komisch an, das DU dich an den kosten beteiligen sollst, damit die kinder ZU IHM können!?
ist er verwirrt? will ER die kinder sehen?
er ist doch weggezogen....

würde auch sagen, das das sein ding ist!

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Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von Zero am 13.02.2013, 8:21 Uhr

Wieso kann man sich da nicht zusammenraufen und sich die Kosten teilen?
Verstehe ich nicht ... es geht doch darum, dass das Kind den Vater sehen kann und nicht darum, wer mehr Macht hat.

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wegen Arbeit umgezogen und Hartz IV ?

Antwort von Cossi99 am 13.02.2013, 8:48 Uhr

Hi,

verstehe ich nicht. Wenn er Hartz IV bekommt soll er bei Amt nachfragen, ob es Hilfen gibt.

Gruß
Petra

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Ich denke, er ist wegen der Arbeit umgezogen?

Antwort von Zero am 13.02.2013, 10:09 Uhr

Ergo: kein AGL 2 (ich mag den Ausdruck Hartz 4 nicht).

Und, ja, man kann einen Antrag auf Umgangsgeld bzw. Wegegeld stellen.

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"man kann einen Antrag auf Umgangsgeld bzw. Wegegeld stellen" - waaatttt???

Antwort von mandala67 am 13.02.2013, 10:16 Uhr

sicher !

superidee!

ist natürlich einfacher wenn WIR ALLE die kosten tragen sollen
*hate it*

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Re: "man kann einen Antrag auf Umgangsgeld bzw. Wegegeld stellen" - waaatttt???

Antwort von Pamo am 13.02.2013, 11:07 Uhr

Ja, es gibt sogar anteilig Essensgeld für die Kinder.

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Nicht jeder, der AGL2 bezieht hat das selbst zu verschulden

Antwort von Zero am 13.02.2013, 12:18 Uhr

und Kinder haben das Recht, ebenso wie die Elternteile die Pflicht haben, sich zu sehen und miteinander umzugehen.
Sollen die Kinder, deren Elternteile es sich nicht leisten können, auf den Umgang verzichten, weil es ja auch die Kosten der Arbeitenden geht? Auch die Leute, die ALG2 beziehen, haben großteilig mal gearbeitet und in die Kassen eingezahlt!

Ich hoffe für dich, das du nie in eine solche Situation kommst und auf diese Gelder angewiesen bist.

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Wieso sollte die Mutter das finanzieren wenn er wegzieht ?

Antwort von Sternenschnuppe am 13.02.2013, 12:59 Uhr

Sie hat über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gar nix geschrieben.
Abgesehen davon hätte er ! sich da vorher mit ihr zusammensetzen müssen um das abzuklären.

Nun die Hand aufhalten zu wollen, obwohl er die Mehrkosten verursacht geht gar nicht.

Aber mal schauen ob sie da noch was sagt, diese Frage steht ja in fast jedem Forum hier.

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Re: eben auch an Zero: und Wieso sollten WIR das finanzieren wenn er wegzieht ?

Antwort von mandala67 am 13.02.2013, 18:57 Uhr



scheinbar hat es ja nix gebracht mit der arbeit.....

mich .. diese bezahlt-mir-mal-mentalität echt an!

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