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Geschrieben von wassermann63 am 13.02.2013, 12:05 Uhr

SUCHE: Ralph! frage wegen kostenübernahme

Die ARbeitskleidung kannst du in der STEuererklärung deklarieren, sogar die Reinigung derselben. Es gibt Pauschalen für jeden Reinigungs- und Trocknergang.

In deinem Fall jedenfalls kein Problem, weil es sich ja um "echte" ARbeitskleidung handelt.

LG
JAcky

 
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