Geschrieben von shinead am 28.05.2018, 10:20 Uhr |
Urkunden...
Wenn überhaupt kann da m.E. nur die Geburtsstadt weiterhelfen. Vielleicht liegen dort noch die Unterlagen vor.
Ansonsten ist das Standesamt am Wohnort für Ersatz zuständig.
Personenstandsgesetz (PStG)
§ 25 Person mit ungewissem Personenstand
Wird im Inland eine Person angetroffen, deren Personenstand nicht festgestellt werden kann, so bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde, welcher Geburtsort und Geburtstag für sie einzutragen ist; sie bestimmt ferner die Vornamen und den Familiennamen. Auf ihre schriftliche Anordnung wird die Geburt in dem Geburtenregister des für den bestimmten Geburtsort zuständigen Standesamts beurkundet. Liegt der Geburtsort im Ausland, so ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person angetroffen worden ist, für die Beurkundung zuständig.
- Urkunden... - HannaZ2 28.05.18, 9:37
- Re: Urkunden... - shinead 28.05.18, 10:20
- Re: Urkunden... - shinead 28.05.18, 10:25
- Vielen Dank! Sehr hilfreich! o.T. - HannaZ2 28.05.18, 10:37
- Re: Urkunden... - shinead 28.05.18, 10:25
- Re: Urkunden... - shinead 28.05.18, 10:20
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