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Geschrieben von malwinchen am 12.03.2011, 15:12 Uhr

und für eine klitzekleine gesetzesänderung in einem spezialgesetz

gibt es ja keinen anlass, weil die atimstromlobby bloß keinen wasserkraftstrom aus norwegen per seekabel nach deutschland duldet!

und wer so blöde ist, auf seinem grundstück eine kleinwindkraftanlage bauen zu wollen, hat mit einer klageflut aus der konsevativen nachbarschaft zu rechnen, weil diese anlagen zwar leiser sind als blätterrauschen von laubbäumen, aber imissionswerte haben, die nicht mehr geduldet werden müssen - und optisch sprengen sie ja auch den rahmen eines üblichen wohnegebietes, ne? da fängt der hohle "deutsche" dann schon an, laut zu blöken!

 
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