Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ebba am 27.04.2010, 13:16 Uhr

Übertrieben? Ja!

"zumindest mal den Kühlschrank wieder mit Sagrotan gründlichst ausgeputzt. War das jetzt übertrieben???"

Ja, allerdings, es sei denn in Deiner Familie leben derzeit Personen mit ansteckenden Erkrankungen oder immungeschwächte Personen.
Ansonsten trägt das Putzen mit Sagrotan u.a. nur dazu bei resistente Bakterienstämme zu schaffen. Vielen Dank dann auch. Auf Dauer wird es sicher lustig im Falle eines Falles im härtere, für Mensch und Umwelt sicher auch nicht bekömmliche Mittel aufzufahren.

/cit/
Bei Einhaltung der hygienischen Grundregeln hält das BgVV den Einsatz antibakteriell ausgerüsteter Reinigungsprodukte für überflüssig, zumal die Wirksamkeit häufig nicht erwiesen ist. In aller Regel reichen die Konzentration und die Einwirkdauer der antibakteriellen Substanzen für eine effektive Desinfektion nicht aus.

Das RKI weist auch darauf hin, dass die möglichen Folgen einer Veränderung der natürlichen Hautflora des Menschen durch antibakteriell ausgerüstete Verbraucherprodukte zur Reinigung oder Körperpflege nicht absehbar sind. Weiterhin besteht die Gefahr, dass durch die Anwendung von Bakteriziden in Verbraucherprodukten breit wirksame Resistenzmechanismen selektiert werden, die auch Antibiotika betreffen können.

Ein Teil der eingesetzten bioziden Wirkstoffe ist unter Umweltaspekten bedenklich und wurde bereits im Rahmen internationaler Abkommen zum Schutz der Meere als gefährliche Stoffe identifiziert. Insbesondere biozide Wirkstoffe, die Phenole und Halogene enthalten, können bei entsprechenden Konzentrationen die Arbeit biologischer Kläranlagen beeinträchtigen. Dadurch wird die Reinigungsleistung der Kläranlagen verringert und Schadstoffe gelangen in die Flüsse und Seen. Dort können sie Wasserorganismen schädigen und die Trinkwasseraufbereitung beeinträchtigen. Deshalb ist aus Sicht des UBA der Einsatz von antimikrobiell wirksamen Stoffen in Wasch- und Reinigungsmitteln unerwünscht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Diskussion um eine nachhaltige Entwicklung, der sogenannten "Responsible Care"-Initiative der Industrie, des im Umweltschutz allgemein akzeptierten Vorsorgeprinzips. Auch die neue Biozid-Richtlinie hat das Ziel, durch die Regelung des Inverkehrbringens von Biozid-Produkten ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten.
/cit/
http://www.bfr.bund.de/cd/890

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.