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Geschrieben von Moneypenny77* am 26.10.2009, 18:54 Uhr

Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus

Es ist wie Skeani schreibt: eine vom Mietvertrag abweichenden Genehmigung gilt nur für den EINEN, aber nicht automatisch für auf ihn folgende Hunde.

Der Vermieter kann auf der Abschaffung bestehen... oder er schafft Euch ab ;-)

Und ich kann es verstehen: ich würde in meinem Haus auch keinen Welpen dulden.

 
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