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Geschrieben von skeani am 26.10.2009, 17:24 Uhr

Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus

Wenn der eine Hund erlaubt war, gilt die Erlaubnis nicht für einen neuen Hund.
Die hättet ihr Euch für den neuen Hund VOR der Anschaffung einholen müssen.

Bei Mietobjekten spielt es keine Rolle, ob Haus oder Wohnung.

 
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