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Geschrieben von fiammetta am 26.10.2009, 15:28 Uhr

Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus

Hi,

normalerweise gilt der Text des Mietvertrages. Nachdem hier aber mündlich anderslautende Vereinbarungen geschlossen wurden, würde ich `mal beim Anwalt nachfragen. Der Funken einer Aussicht bestünde jedoch nur dann, wenn Du Zeugen hättest und auch noch mit Tag, Uhrzeit und Ort der Unterredung aufwarten könntest, denn sonst habt Ihr das klassische Aussage-gegen-Aussage-Prinzip.

LG

Fiammetta
***bin dann `mal weg***

 
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