Geschrieben von fiammetta am 26.10.2009, 15:28 Uhr |
Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus
Hi,
normalerweise gilt der Text des Mietvertrages. Nachdem hier aber mündlich anderslautende Vereinbarungen geschlossen wurden, würde ich `mal beim Anwalt nachfragen. Der Funken einer Aussicht bestünde jedoch nur dann, wenn Du Zeugen hättest und auch noch mit Tag, Uhrzeit und Ort der Unterredung aufwarten könntest, denn sonst habt Ihr das klassische Aussage-gegen-Aussage-Prinzip.
LG
Fiammetta
***bin dann `mal weg***
- Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Angie46 26.10.09, 15:18
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - fiammetta 26.10.09, 15:28
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Maus3152 26.10.09, 15:59
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Sassi1 26.10.09, 16:07
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Maus3152 26.10.09, 15:59
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - skeani 26.10.09, 17:24
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Moneypenny77* 26.10.09, 18:54
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Angie46 26.10.09, 23:31
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - Moneypenny77* 26.10.09, 18:54
- Re: Tierhaltungsrecht im gemieteten Einfamilienhaus - fiammetta 26.10.09, 15:28
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