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von Zero  am 27.02.2013, 9:22 Uhr

Schau mal hier:

"Hunde und Katzen muss er zulassen, wenn er die Haltung schon anderen Mietern erlaubt hat. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern um Erlaubnis gefragt werden. Immer erlaubt sind Tiere, auf die ihre Besitzer unbedingt angewiesen sind, zum Beispiel Blindenhunde. Auch Kinder dürfen ihre Vierbeiner meist behalten, wenn sie die Tiere zur psychischen Stabilität brauchen."

Quelle: http://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/haustiere.html

 
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