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Geschrieben von shinead am 27.02.2013, 9:57 Uhr

Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?

Warum fragt man einen Anwalt und nicht den Vermieter???

Hat das Gebäude einen Eigentümer, oder hat jede Wohnung einen anderen. Jeder Eigentümer darf das dann nämlich anders halten.

Was sagt die Hausordnung zur Tierhaltung?

Habt ihr jemals Belege für die Beschwerde wegen Geruchsbelästigung gesehen, oder ist das eine Behauptung?

Die Rechtssprechung ist bezüglich der Katzenhaltung nicht einheitlich. Fakt ist, dass die Hausverwaltung euch kündigen will, da solltet ihr entweder sofort in den Mieterverein eintreten, oder einen Anwalt beauftragen. Lieber jetzt schon reagieren, als es auf einen Prozess (von dem ihr nicht wisst, wie er ausgehen wird) ankommen zu lassen.

 
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