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von FrauKrause  am 27.02.2013, 11:42 Uhr

Ist doch egal, was die anderen Mieter haben, FAKT ist laut Mietvertrag:

Für HUNDE muss ein Genehmigung erteilt werden. Ist eine Katze ein Hund??? Nein! Also dürft Ihr. Wenn es stinken SOLLTE, muss der Vermieter dafür den Nachweis bringen (Gutachter? Ordnungsamt? MEHRERE MIETER??. Bloße Behauptungen z. B. EINES Mieters genügen dafür vor Gericht nicht.

Die Hausverwaltung dürfte für eine Kündigung schlechte Karten haben.

TROTZDEM würde ich IMMER dafür sorgen, dass NICHTS riecht und jetzt nach Kündigungsandrohung einen feschen Anwalt anheuern, der denen mal den Marsch bläst, FALLS das mit dem Gestank Erfindung ist. Fakt ist weiter: Die Haltung von zwei Katzen OHNE Geruchsbelästigung kann in diesem Fall selbstverständlich NICHT verboten werden, mit Kündigung gedroht werden dann schonmal GAR NICHT.

Wehrt Euch

LG fk

 
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