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Geschrieben von Trini am 22.12.2014, 11:40 Uhr

Richtig gerechnet

Und alles, was du zu viel gearbeitet hast (also mehr als im Vertrag steht) kannst du dir bezahlen lassen oder dafür Freizeitausgleich bekommen.
Einen zusätzlichen Urlaubsanspruch begründet es nicht.

Trini

 
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