Geschrieben von Trini am 22.12.2014, 11:40 Uhr |
Richtig gerechnet
Und alles, was du zu viel gearbeitet hast (also mehr als im Vertrag steht) kannst du dir bezahlen lassen oder dafür Freizeitausgleich bekommen.
Einen zusätzlichen Urlaubsanspruch begründet es nicht.
Trini
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit? - sechsfachmama 20.12.14, 11:33
- Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit? - Andrea&Würmchen 20.12.14, 13:24
- Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit? - Birgit67 20.12.14, 13:30
- Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit? - sechsfachmama 20.12.14, 14:02
- Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit? - Strudelteigteilchen 20.12.14, 13:29
- Re: versteh ich nicht - HellsinkiLove 20.12.14, 15:59
- Re: versteh ich nicht - sechsfachmama 20.12.14, 21:05
- Richtig gerechnet - Trini 22.12.14, 11:40
- Re: versteh ich nicht - sechsfachmama 20.12.14, 21:05
- Re: wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit? - Andrea&Würmchen 20.12.14, 13:24
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