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Geschrieben von sechsfachmama am 20.12.2014, 14:02 Uhr

wie berechne ich Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

ja, da steht
Der MA erhält bei einer 5-Tage-Woche kalenderjährlich bei Vollzeitarbeit einen Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. maßgebend ist die Verteilung der Arbeitstage gemäß § 2. Bei Reduzierung der Arbeitstage pro Woche verringert sich der Anspruch anteilig.

Hat das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte KJ bestanden, erhält der MA unter Beachtung der Best. des Bundesurlaubsgesetzes den Urlaub anteilig.

Die Urlaubszeit muss unter Berücksichtigung der betr. Interessen und Erfordernissen sowie den Wünschen des MA jeweils rechtzeitig zwischen Personalvorgesetzten und MA abgesprochen und gemeinsam festgelegt werden.

Im Übrigen gelten die Best. des Bundesurlaubsgesetzes.

(ich bin bei meiner Berechnung von 24 Tagen ausgegangen).

Also 30 Tage im Jahr - macht auf 3 Monate 7,5 Tage Anspruch(2,5 Tage pro Monat), wenn ich VOLLZEIT arbeiten würde.

Arbeitsvertrag ist aber 14 h pro Woche verteilt auf 3 Tage und befristet für 3 Monate.

(auch wenn wir 6, 7 Tage und 40, 50 Stunden arbeiten waren ... - aber das zählt sicher nicht mit)

(Paragraph 2 und 3 fehlen in meinem Arbeitsvertrag komplett, habe ich grad festgestellt)

Ich weiß, dass immer Tage und nicht Stunden berechnet werden, aber ich muss ja von 3 Tagen mit 14 Stunden - also pro Tag 4,67 h ausgehen, wenn ich mir die Vergütung ausrechnen möchte.

5 Tage/Woche = 30 Tage Jahres-Urlaub
3 Tage/ Woche x 18 Tage Jahres-Urlaub : 4 (4 Vierteljahre) = 4,5 Tage Urlaub für 3 Monate
und da ich pro Tag 4,67 h a 7,50 Euro arbeite, heißt das dann 4,67 h x 7,50 Euro x 4,5 Tage = 262,69 Euro Lohn für die Urlaubstage.

so richtig?

 
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