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Geschrieben von cube am 24.08.2021, 10:29 Uhr

Rechtliche Wege einleiten?

Wenn die Federn gebrochen sind oder die Aufhängung der Federn, liegt wohl ein Materialfehler vor. Dann kann man natürlich auf Ersatz bestehen.

Wenn die Federn rausgerutscht sind, kann es an unsachgemäßem Aufbau liegen - also kein Austausch, Schadensersatz oder sonstiges, da Eigenverschulden.

Schmerzensgeld kann man geltend machen, wenn tatsächlich eine nicht unerhebliche Verletzung des Babies entstanden ist durch den möglichen Materialfehler - nicht, wenn unsachgemäßer Aufbau vorliegt.
Also wegen des Schrecks und einer kleinen Beule wird es keinen Sinn haben, auf irgendetwas zu klagen.

Ich hoffe, dem Baby geht es gut!

 
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