Geschrieben von AriesChica am 24.08.2021, 9:07 Uhr |
Rechtliche Wege einleiten?
Hallo ihr lieben,
Eine Freundin von mir hat ein 3 Monate altes Baby. Sie hatte das Baby in der Swing To Sleep schlafen gelegt. Und plötzlich sind bei dem Ding 2 federn abgekracht und das Baby ist raus auf den Boden gefallen. Jetzt ist sie im Krankenhaus mit dem Baby.
Kann sie die Firma irgendwie auf Schadensersatz und Schmerzengeld verklagen oder so? Weil das geht ja nicht das ein Brandneues Produkt für BABYS kaputt geht nach 2 Monaten Gebrauch und das baby dann raus fällt.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von excellence2 am 24.08.2021, 9:16 Uhr
Ist das Baby denn verletzt oder nur zur Beobachtung in der Klinik?
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von IngeA am 24.08.2021, 9:25 Uhr
Wenn die Federn nicht gebrochen sind oder ein Defekt an der Aufhängung besteht, wird die Freundin kaum nachweisen können, dass sie die Federn ordnungsgemäß eingehängt hat.
LG Inge
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von WonderWoman am 24.08.2021, 9:28 Uhr
bzgl. schadensersatz: was ausser der schaukel ist denn kaputt gegangen?
bzgl. schmerzensgeld: das ist in d aus diversen gründen sehr schwierig und ich rate im allgemeinen davon ab. wenn sie eine rechtsschutzversicherung hat kann sie einen anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. wenn nicht würde ich es lassen.
hat sie den verkäufer und den hersteller schon kontaktiert? das wäre vor einer klage der erste schritt. gerade bei babyzeug haben die meisten hersteller ein grosses interesse daran solche vorfälle friedlich beizulegen. das geld für die schaukel steht ihr auf jeden fall zu wenn der kauf erst 2 monate zurückliegt.
wenn das nicht zieht könnte sie an die öffentlichkeit gehen. privatsender machen solche geschichten gerne. aber da sollte schon wirklich was passiert sein.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von IngeA am 24.08.2021, 9:47 Uhr
Ich hab mir gerade das Design der Federwiege noch mal angesehen und frage mich allen Ernstes:
Wie soll da ein Baby so raus-/ runterfallen, dass ernsthaft was passiert, wenn wirklich mal ne Feder bricht?
Zumindest wenn man sich an die Sicherheitsempfehlungen hält.
Wenn eine Feder bricht, sind mindestens noch 2 andere da. Wenn 2 Federn brechen, ist noch eine da. Und wenn die überstrapaziert ist, dann ist in der Mitte der Feder noch ein Sicherheitsseil, das die Wiege auffängt.
Nur mal angenmommen, das alles reißt aus welchen Gründen auch immer:
Die Wiege soll so aufgehängt werden, dass das Baby in "Grundposition" 30-40 cm über dem Boden schwebt. Wenn alle diese Federn + Sicherheitssystem versagen, sind es bestenfalls noch 10 cm aus denen das Kind fallen kann (die Federn sind ja sehr dehnbar).
LG Inge
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Caot am 24.08.2021, 10:00 Uhr
Ich halte diese Begründung für ausgeschlossen.
Welche Beweise gibt es denn? Gebrochene Federn? Ausgehebelt? Wie?
Das Teil hängt an mehreren Federn, das Tuch rundherum ums Baby. Selbst wenn zwei Federn brechen, plumpst das Teil nicht auf den Boden. Selbst wenn, das Teil hängt ein paar Zentimeter über dem Boden.
Ich mache es kurz. Ich sehe keine Chance auf eine erfolgreiche Klage.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von alba75 am 24.08.2021, 10:11 Uhr
Das arme Kleine. Hoffe, es hat sich nicht verletzt, es ist gut dass deine Freundin es im Krankenhaus abklären lässt.
So was dürfte eigentlich wirklich nicht passieren, ich kann mir denken dass deine Freundin auf 180 ist. Verständlich. Wie die Erfolgsaussichten sind kann ich nicht sagen. Alles Gute für das Baby.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von cube am 24.08.2021, 10:29 Uhr
Wenn die Federn gebrochen sind oder die Aufhängung der Federn, liegt wohl ein Materialfehler vor. Dann kann man natürlich auf Ersatz bestehen.
Wenn die Federn rausgerutscht sind, kann es an unsachgemäßem Aufbau liegen - also kein Austausch, Schadensersatz oder sonstiges, da Eigenverschulden.
Schmerzensgeld kann man geltend machen, wenn tatsächlich eine nicht unerhebliche Verletzung des Babies entstanden ist durch den möglichen Materialfehler - nicht, wenn unsachgemäßer Aufbau vorliegt.
Also wegen des Schrecks und einer kleinen Beule wird es keinen Sinn haben, auf irgendetwas zu klagen.
Ich hoffe, dem Baby geht es gut!
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Reh77 am 24.08.2021, 10:59 Uhr
Deine Schilderung klingt sehr merkwürdig.
Die original Swing2sleep ist bei richtiger Anwendung sicher.
Je nach Gewicht des Kindes sind 3-7 Federn eingehängt, zusätzlich Sicherungsbänder.
Es wurden doch nicht nur 2 Federn genutzt, oder?
Wenn da 2 Federn gleichzeitig "abkrachen" passiert nicht viel, außer die anderen Federn geraten auf stärkeren Zug, es swingt nicht mehr und das Tuch sinkt Richtung Boden.
Eigentlich liegt das Baby recht sicher im Tuch. Selbst bei Schieflage kann es nicht rausfallen.
Was ist mit "abkrachen" eigentlich gemeint? Rausgerutscht oder gebrochen.
Firma anschreiben und auf deren Reaktion warten.
Bei Materialfehler wird es Ersatz geben.
Bei falscher Anwendung nicht.
Sofort verklagen, warum?
Versucht man nicht eigentlich erst einmal selbst Klärung zu schaffen?
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von AriesChica am 24.08.2021, 11:40 Uhr
Es bringt nichts das die Dinger dehnbar sind wenn sie abbrechen. ;)
Außerdem, dir ist schon klar das bei einem 3 Monate alten Baby schon 30-40 centimeter ein großen Schaden anrichten können? Schädel Hirn Trauma, Blutungen im Kopf etc. Wurde ihr auserdem im Krankenhaus auch gesagt. Also spiel das ganze doch bitte nicht so runter als wärs nichts schlimmes.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von IngeA am 24.08.2021, 11:52 Uhr
Keine Feder bricht ohne dass sie gedehnt wird. Und wenn die letzte Feder bricht ist innen noch das Sicherheitsseil, das eigentlich dazu da ist, um die Feder nicht zu überdehnen, das aber ja auch erst noch reißen muss.
Laut deiner Aussage sind aber nur 2 Federn runtergekracht
Sorry, klingt nach:
- zu hoch aufgehängt
- Federn nicht richtig eingehängt/ nur 2 Federn eingehängt
- billige Ersatzteile verwendet
oder: großes Fass aufgemacht um nichts
oder: die Verletzungen so welche da sind haben eine andere Ursache.
Also insgesamt stimmt an der Geschichte was nicht.
LG Inge
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von pauline-maus am 24.08.2021, 12:30 Uhr
diese elende verklagemoral geht mir auf den zeiger..
wenn es wirklich so war htte ich gerade andere sorgen
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Feuerschweifin am 24.08.2021, 14:23 Uhr
Mich würde auch interessieren, wie das bei sachgemäßem Gebrauch passiert ist. Das Produkt ist ja mehrfach abgesichert.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von 3wildehühner am 24.08.2021, 14:27 Uhr
Ich habe mir diese Schaukel gerade angeguckt und verstehe mich, wie das Kind rausfallen konnte, wenn zwei Federn abgegangen sind, denn es gibt ja noch mehr Federn, die das kompensieren. Zudem soll das Baby ja knapp über dem Boden liegen, so dass es zu keinen schlimmen Verletzungen kommen kann.
Deine Freundin kann aber natürlich den Hersteller kontaktieren und den Fall schildern. Meiner Erfahrung nach sind Hersteller von Babyzubehör immer der kulant.
Wie gut kennst du deine Freundin? Warst du bei diesem seltsamen Unfall anwesend?
Welche Verletzungen hat das Baby denn erlitten?
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von AriesChica am 24.08.2021, 14:51 Uhr
Es wurde Sachgemäß benutzt. Sogar mit Kissen drunter wie es in der Anleitung steht. Aber schieb es jetzt nicht auf sie, sie kann nichts dafür wenn 2 von 3 federn durchbrechen.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Feuerschweifin am 24.08.2021, 15:01 Uhr
Ich schiebe gar nichts auf irgendjemanden, ich habe nur interessiert gefragt.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von alba75 am 24.08.2021, 15:02 Uhr
Ist mit dem Baby denn soweit alles in Ordnung? Hast du schon was von deiner Freundin gehört?
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von 3wildehühner am 24.08.2021, 15:37 Uhr
Welche Verletzungen hat das Baby denn?
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Spirit am 24.08.2021, 17:16 Uhr
Erstmal tut es mir Leid und ich hoffe, dass sich das Kind nicht ernsthaft verletzt hat.
Dennoch treiben mich Fragen um.
1. Das Teil hat ja mehr Federn. Gingen denn da alle kaputt, dass es runterfallen konnte und 2. war das Baby nicht angeschnallt? Unseres hatte nämlich einen Gurt und Kind war immer angeschnallt.
Sollte das Kind nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen sein, dann kann sie sich so schlimm es ist, wohl eher Geld abschminken. Es liegt ja dann ein Benutzungsfehler vor und da kann der Hersteller nichts dafür.
Außerdem frage ich mich wirklich wie diese Federn brechen können. Die sind extrem stabil.
Ist es eine gebrauchte Wiege und wurde evtl nicht richtig gelagert? Stichwort Korrosion etc.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von bea+Michelle am 24.08.2021, 18:58 Uhr
Und wie geht es dem Baby?
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Felica am 24.08.2021, 19:03 Uhr
Das war auch mein Gedanke. Da kann was nicht stimmen wenn das Kind deshalb sogar im kh liegt. Den Hergang würde ich doch bezweifeln bei einer sachgerechte Montage.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von IngeA am 24.08.2021, 19:28 Uhr
Dass das Kind wegen so etwas im KH liegt ist nicht so ungewöhnlich. Die Mutter wird sich erschreckt haben und die im KH haben das "Setting" ja nicht gesehen, die werden auf Nummer Sicher gehen bei einem so jungen Baby.
LG Inge
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Zwergenalarm am 24.08.2021, 19:34 Uhr
Wenn man sich jetzt schon Gedanken über Schadensersatzforderungen machen kann, kann´s dem Kind so schlecht nicht gehen (das hoffe ich jedenfalls inständig, andernfalls hätte ich aktuell tatsächlich andere Probleme)
sind die Federn alle gebrochen ?
Antwort von Ellert am 24.08.2021, 20:13 Uhr
zum verklagenw irst Du erstmal ein Materialgutachten brauchen... und wir sind nicht i den USA wo es 3 Millionen gibt
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von KielSprotte am 24.08.2021, 20:46 Uhr
2 von 3 Federn???
Was soll das denn für ein Modell sein? Die haben 7 Federn!!
Irgendwas ist sehr faul an der Geschichte
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Mucky am 24.08.2021, 20:48 Uhr
Hallo, da ja einige nach dem Kind fragen, in dem Monatsforum hat die Mutter von dem Vorfall berichtet und das Kind ist zur Beobachtung im Krankenhaus.
Mich wundert, warum die Mutter nicht selbst hier fragt?!
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Felica am 24.08.2021, 21:17 Uhr
Doch, finde ich ungewöhnlich. Bei Kind Gross gab es auch den berühmten Fall aus dem Bett. Da wurde sehr genau geschaut, getestet und dann gesagt, beobachten Sie die nächsten 24 Std daheim.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Felica am 24.08.2021, 21:23 Uhr
Ich tippe mal darauf, besagte Freundin ist in Wirklichkeit die Mutter, also zweitnick. Aber nach dem Lesen dort ist mir klar warum sie Mutter und Kind dort behalten haben.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von IngeA am 24.08.2021, 23:26 Uhr
Das hängt auch immer von den Eltern ab. Wenn sie sehr verunsichert sind, bleibt das Kind eher im KH.
Auch was Rettungsdienst anlangt: Wenn die Eltern sehr unsicher sind, wird das Kind eher mitgenommen.
Wenn die Eltern ruhig und besonnen sind, kann man davon ausgehen, dass sie den Zustand des Kindes eher realistisch einschätzen können. Bei nervösen Eltern ist auch das Kind nervös. Da dann noch auseinander zu halten ob das Kind weint, weil was nicht stimmt oder ob es weint, weil die Eltern so eine Unsicherheit verbreiten ist schwierig.
LG Inge
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von Berlin! am 26.08.2021, 9:19 Uhr
Hast Du einen Link? Ich finds nicht.
Re: Rechtliche Wege einleiten?
Antwort von IngeA am 26.08.2021, 16:36 Uhr
https://www.rund-ums-baby.de/foren/Swingtosleep-Unfall-825265039_482255-5.htm
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