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Geschrieben von mami06 am 19.07.2010, 21:16 Uhr

Polizeifotos

Die ED-Behandlung (erkennungsdienstliche Behandlung), zu der auch der dreiteilige Lichtbildersatz gehört, den du ansprachst, kann nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erfolgen, darunter Vorschriften der Strafprozessordnung, aber auch des Ausländerrechts und der Polizeigesetze der Länder. Hat jemand keine Ausweispapiere dabei oder gibt es Zweifel an seiner Identität, so kann der schon nach einem Ladendiebstahl ed-behandelt worden sein, so dass allein die Existenz von Polizeifotos nicht darauf schließen lässt, dass derjenige ein Schwerverbrecher ist oder gar im Knast gesessen hat.
Wenn die Polizei deinen "Bekannten" sucht, heißt das auch noch nicht automatisch, dass er eingesperrt werden soll.

 
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