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von Leena  am 24.08.2015, 16:55 Uhr

Nein...

So einfach ist es doch nicht, dass man entweder Gewalt gegen andere generell verurteilt oder eben nicht.

Wenn Person A Person B mit einem Küchenmesser niedersticht - dann kann es doch sein, dass Person B bei Person A eingebrochen ist, diese mit einem Hammer bedroht und fast vergewaltigt hat, bis A, die keine andere Möglichkeit hatte, sich dann mit einem Küchenmesser in letzter Minute zur Wehr setzen konnte - das wäre dann erstens sehr verständlich und nachvollziehbar und zweitens als Notwehr zu beurteilen und deshalb nicht verurteilen, weder moralisch noch juristisch.

Wenn dagegen Person A die ganze Zeit mit dem Messer in der Hand vor Person B rumturnt, dabei B immer wieder sagt, was für ein mieses, wertloses Arsch B wäre und irgendwann schließlich gelangweilt zusticht - dann wäre das in jeder Hinsicht zu verurteilen.

Der Tatbestand ist derselbe, aber der Kontext ein komplett anderer, und deshalb sind beide Handlungen doch komplett unterschiedlich zu beurteilen.

 
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