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Geschrieben von Moya02 am 14.12.2006, 14:40 Uhr

Nachtrag

Die Passive und indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zur Zeit erlaubt.Wobei die Begriffe nicht einheitlich definiert sind.Deshalb hier die Definition der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin:

Passive Sterbehilfe:Behandlungsabbruch oder Beendigung lebensverlängender Maßnahmen bei sterbenden Pat. bzw. in aussichtslosen Krankheitssituationen mit (mutmaßlich)Einwilliging des Patienten.

Indirekte Sterbehilfe:Unbeabsichtigte, vorzeitige Lebensverkürzung als Nebenwirkung einer zur Leidens-bzw. Symptomlinderung indizierten und regelrecht durchgeführten Therapiemaßnahme.

Diese beiden Formen von Sterbehilfe richen vollkommen aus!

LG Michaela

 
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