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Geschrieben von carla72 am 04.07.2013, 8:29 Uhr

Nachträgliche Mängel beim Hausverkauf. Hat jemand Ahnung davon?

Nur aus der Erinnerung: es gibt grundsätzlich eine Verkäuferhaftung für Mängel, die in fünf Jahren verjährt. In standardmäßigen Grundstückskaufverträgen ist die Haftung aber ausgeschlossen, bis natürlich auf arglistig verschwiegene Mängel, (was Dir nachgewiesen werden müsste).

Warte erstmal ab, was da kommt - so aus zweiter Hand kannst Du gar nichts mit der Information anfangen. Vielleicht hat man sich das nur so auf einer Grillparty erzählt, und da wurde aus einer Mücke ein Elefant, wie so oft.

LG, carla

 
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