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Geschrieben von alex001 am 04.12.2006, 12:28 Uhr

Na, wenn dein herzensguter dafür gesorgt hat, brauchst du dir um ihn keine Sorgen machen

3) Ansonsten erfüllt der Eigentümer des Grundstücks seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die Bäume etwa ein- bis zweimal jährlich auf mangelnde Standfestigkeit visuell kontrolliert oder kontrollieren läßt und beim Erkennen einer Gefahr umgehend tätig wird. Man kann aber nicht von seinem Nachbarn verlangen, daß er vorsorglich alle größeren Bäume abholzt, damit garantiert nichts passieren kann.



So, und das Konzert wird sicher auch nachgeholt.

Ein schöner jedoch völlig unerwarteter Zug wäre es dann, wenn die Familie Kelly die Einnahmen den Hinterbliebenen zukommen lassen würde.

Schau mer mal, aber im Ernst. daß da einer zur Rechenschaft gezogen wird, wäre als Fan (und so ist es hoffentlich auch bei dem "Star") meine letzte Sorge.

Du siehst mich also ob deines zweiten postings mal wieder in völligem Unverständnis...

alex

 
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