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von jamelek  am 24.04.2014, 23:44 Uhr

Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

Mondstaub hat Recht. Das BGB besagt eine Kündigngsfrist von 3 Monaten höchstens, dieses Gesetz ist unabdingbar. Die Frist in eurem Mietvertrag ist nichtig.

Ihr könnt also ganz locker und ganz sicher mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 1. kündigen.

LG jamelek

 
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