von jamelek am 24.04.2014, 23:44 Uhr |
Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist
Mondstaub hat Recht. Das BGB besagt eine Kündigngsfrist von 3 Monaten höchstens, dieses Gesetz ist unabdingbar. Die Frist in eurem Mietvertrag ist nichtig.
Ihr könnt also ganz locker und ganz sicher mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 1. kündigen.
LG jamelek
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- Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - ohno 24.04.14, 16:22
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - mondstaub 24.04.14, 17:14
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - jamelek 24.04.14, 23:44
- ...sofern.... - desireekk 25.04.14, 8:57
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - jamelek 24.04.14, 23:44
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - mondstaub 24.04.14, 17:14
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