Geschrieben von mondstaub am 24.04.2014, 17:14 Uhr |
Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist
Wenn ich auf dem neuesten Stand bin, gilt auch für langjährige Mieter nur die 3monatige Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Ich denke nicht,dass ihr die 9 Monate zahlen müsst.
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- Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - ohno 24.04.14, 16:22
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - mondstaub 24.04.14, 17:14
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - jamelek 24.04.14, 23:44
- ...sofern.... - desireekk 25.04.14, 8:57
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - jamelek 24.04.14, 23:44
- Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist - mondstaub 24.04.14, 17:14
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