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Geschrieben von mondstaub am 24.04.2014, 17:14 Uhr

Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

Wenn ich auf dem neuesten Stand bin, gilt auch für langjährige Mieter nur die 3monatige Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Ich denke nicht,dass ihr die 9 Monate zahlen müsst.

 
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