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Geschrieben von shinead am 31.10.2014, 8:19 Uhr

Kündigung Mietwohnung

3. Werktag im November ist der 5. das ist richtig. Die Kündigung muss allerdings nicht per Einschreiben vorgelegt werden. Wenn Einschreiben, dann würde ich das Übergabe Einschreiben empfehlen. Das wird nur in den Briefkasten geworfen. Eine Bestätigung darüber kann man sich über die Seiten der Post ausdrucken lassen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme verweigert werden. Damit würde die Kündigung als nicht zugegangen gelten und damit wäre die Frist ggf. nicht eingehalten.

Wenn ihr zum 31.01.2015 kündigt, der Mietbeginn der 01.02.2015 ist, wo verbringt ihr die Nacht vom 31.01. auf den 01.02.?

 
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