Geschrieben von liebesblind am 21.02.2016, 19:14 Uhr |
Kündigung AN
Hi,
du kündigst am ... (der Tag, an dem du die Kündigung schreibst / abgibst) zum ... (also der Tag, an dem du deinen letzten Arbeitstag hast).
Bei 3 Monaten Kdgs.Frist (und wenn du zum 31.5. weg sein willst), dann kündigst du ab jetzt bis spätestens 29.2.
Urlaubsansprüche teilt dir dein Arbeitgeber mit.
Du musst das im Kdgs.Schreiben nicht erwähnen, kannst aber schreiben "bitte teilen Sie mir meine restlichen Urlaubstage/Anspruch mit".
- Kündigung AN - lilliblue 21.02.16, 14:55
- Re: Kündigung AN - Gucci75 21.02.16, 15:08
- Re: Kündigung AN - lilliblue 21.02.16, 15:11
- Re: Kündigung AN - spiky73 21.02.16, 15:24
- Re: Kündigung AN - bleibcoolMama 21.02.16, 18:27
- Re: Kündigung AN - lilliblue 21.02.16, 18:47
- Re: Kündigung AN - liebesblind 21.02.16, 19:14
- Re: Kündigung AN - Gucci75 21.02.16, 15:08
Brauche ich bei einem Arztwechsel das Einverständnis des Vaters?
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