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Geschrieben von lilliblue am 21.02.2016, 14:55 Uhr

Kündigung AN

Kann mir jemand sagen, ob man schreibt, dass man zum 29.2. kündigt oder rechnet man schon die 3 Monate Kündigungsfrist mit, also zum 31.5.?

Resturlaub ist auch noch vorhanden...

 
6 Antworten:

Re: Kündigung AN

Antwort von Gucci75 am 21.02.2016, 15:08 Uhr

Fristgerecht zum 31.05. Deinen Resturlaub nimmst du ja in der Beschäftigungszeit.

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Re: Kündigung AN

Antwort von lilliblue am 21.02.2016, 15:11 Uhr

ahso also ich schreibe zum 31.5. und dann "fordere" ich noch meinen Resturlaub? Oder muss ich das nicht in der Kündigung erwähnen?

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Re: Kündigung AN

Antwort von spiky73 am 21.02.2016, 15:24 Uhr

Huhu,

so weit ich weiss, kuendigst du einfach und der AG wird dir dann die Urlaubstage ausrechnen.

Ist ja auch die Frage, ob du die dann noch nehmen darfst/kannst/willst, oder ob die zB ausgezahlt werden.

Ist es nicht auch moeglich, nicht genommene Tage irgendwie mit zum neuen AG zu nehmen? (Ich meine, irgendwas mal laeuten gehoert zu haben)...

LG, Martina.

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Re: Kündigung AN

Antwort von bleibcoolMama am 21.02.2016, 18:27 Uhr

Liebe lilliblue,

bist du sicher, dass du 3 Monate Kündigungsfrist hast? Wie lange bist du schon in dem Unternehmen?

Tatsächlich solltest du alle deine Forderungen bereits im Kündigungsschreiben stellen, also außer Resturlaub z. B. auch Mehrarbeitsstunden und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das erspart dir unter Umständen viel Nachlauferei.

Liebe Grüße,
bcMama

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Re: Kündigung AN

Antwort von lilliblue am 21.02.2016, 18:47 Uhr

Ja sind leider 3 Monate.(steht im Vertrag)...war fast 6 Jahre dort....

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Re: Kündigung AN

Antwort von liebesblind am 21.02.2016, 19:14 Uhr

Hi,

du kündigst am ... (der Tag, an dem du die Kündigung schreibst / abgibst) zum ... (also der Tag, an dem du deinen letzten Arbeitstag hast).

Bei 3 Monaten Kdgs.Frist (und wenn du zum 31.5. weg sein willst), dann kündigst du ab jetzt bis spätestens 29.2.

Urlaubsansprüche teilt dir dein Arbeitgeber mit.
Du musst das im Kdgs.Schreiben nicht erwähnen, kannst aber schreiben "bitte teilen Sie mir meine restlichen Urlaubstage/Anspruch mit".

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