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Geschrieben von Benedikte am 22.03.2022, 5:35 Uhr

komplexe Wahrheiten

zur Grundfrage hast Du ja Antworten erhalten- bei dieser Form der Aufnahme eben ggf über Miete im Rahmen der üblichen KdU, Kosten der Unterkunft, wie bei deutschen H 4 Empfängern auch ind er Höhe

Dann aber gibt es auch die Behauptungen, man würde für minderjährige Flüchtlinge 5000 Euro monatlich kriegen, vielleicht meinte er auch das. Das stimmt aber jedenfalls so nicht. Die Jugendämter bezahlen für Fremdunterbringungen Minderjähriger ca 5000 Euro monatlich, eher mehr. Jedoch werden 75 % dieser Kosten für Personal aufgewandt, weil da 24/7 betreut werden muss bei minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen. Für Miete liegen nur 10 % an, also 500, inkl. Nebenkosten Putzmitteln, Putzfrau. Ich habe ja an einen solchen Verein vermietet und mich danach erkundigt-und jedenfalls, die hohen Summe stimmen, aber man kann nicht einfach ein solches Kind aufnehmen und kriegt das Geld.

Problematisch ist halt, so SAchen den Freunden der einfachen Wahrheiten zu verkünden.

 
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