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Geschrieben von Pamo am 26.05.2016, 14:54 Uhr

Kennt sich jemand damit aus??

Wird die untere Wohnung exakt genauso viel kosten wie oben? Und ist die Whg dann im Trennungsfall wieder unaufwendig teilbar? Wenn ja, finde ich es eine gute Lösung. Ich würde das ganz pragmatisch angehen und mich selber und das Kind unter der neuen Adresse, bspw. "Sonnenweg 123, 2. Etage" anmelden. Falls es zwischen euch knallen sollte, bestehst du auf deinen Mietvertrag, wohnst meldetechnisch getrennt und seine Eltern können dich nicht einfach loswerden.

 
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