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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 25.05.2016, 0:07 Uhr

Kennt sich jemand damit aus??

Ihr haftet halt nicht gesamtschuldnerisch für die addierte Miete, jeder haftet nur für seinen Anteil. Der Vorteil liegt beim Freund und Dir zu gleichen Teilen, Nachteil für den Vermieter.

Wenn ich an eine WG vermiete - und nichts anderes ist das bei Euch, rein rechtlich - würde ich immer die ganze Wohnung an alle vermieten. Umgekehrt würde ich als WG-Bewohner lieber einen Einzelvertrag für mein WG-Zimmer direkt mit dem Vermieter machen. Unter diesem Aspekt sehe ich die Vorteile bei Dir und Deinem Freund.

Der Vorteil für den Vermieter ergibt sich evtl. daraus, daß die Teilungserklärung nicht geändert werden muß. Wobei das u.U. auch nur ein gefühlter Vorteil ist. Grundsätzlich kann man so einen Umbau ja so gestalten, daß er zurückgebaut werden kann.

Warum fragst Du nicht einfach, warum die das so wollen? Hier kann ja über die Motive nur spekuliert werden. Es können tatsächliche handfeste Argumente dahinterstecken - oder auch nur irgendwelche irrationalen Ängste von ein paar alten Leutchen.

 
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