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Geschrieben von Reni+Lena am 26.07.2011, 11:06 Uhr

kennt sich jemand aus mit Nachbesserung bei handwerkerpfusch?

Wir wohnen in einem Haus zur Miete.
Vor 2 Jahren wurde um etwa ein drittel des Hauses eine Drainage gelegt weil die Kellerräume feucht waren.
Dazu musste die gesamte Terasse weggerissen werden und ein großer teil des Gartens mit gemüsebeeten, Steingarten etc wurde durch die Bauarbeiten/Bagger etc verwüstet. Wir haben das alles in Eigenleistung wieder hergerichtet. Schön blöd..ja ich weiß!
So....nun waren immer wieder Nachmessungen um zu sehen ob die Drainage richtig liegt etc und das Ende vom Lied..Pfusch....liegt nicht tief genug...alles nochmal von vorne.
Die Baufirma wurde jetzt aufgefordert das ganze nochmal zu machen. Ging alles über die Anwälte der Vermieterin.
Sie sagte auch, dass wir dadurch keine Nachteile hätten, es müsse alles wieder genauso hergestellt werden wie es jetzt ist. Sprich: Da kommt ein Gutachter, der alles vorher dokumentiert und die baufirma hat das wieder genauso zu hinterlassen.
Tja..klingt ja ganz gut, aber was heisst das im Detail?
Wie soll die baufirma einen 3 jahre alten super eingewachsenen Steingarten wieder herstellen? Da wachsen tausende Pflanzen drin? kann ich da einen Fachmann/Gärtner verlangen?
Was ist mit dem Rasen? reicht es, wenn die den neu ansähen oder kann ich Rollrasen verlangen der dann sofort wieder bespielbar ist?
Hat hier jemand Erfahrungen diesbezüglich?

Lg reni

 
5 Antworten:

Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch?

Antwort von Sakra am 26.07.2011, 11:16 Uhr

ich würde bie diesem vielen fragen schlicht und einfach beim rechtsschutz nachfragen, ich geh mal davon aus ihr habt eien oder?

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Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch?

Antwort von wassermann63 am 26.07.2011, 11:20 Uhr

oder Mieterbund. Die Mitgliedschaft kostet so um die 80 €, wenn ich mich nicht täusche und man ist hernach auf der sicheren Seite in der Beratung.

Ich persönlich glaube nicht, dass man als Mieter bei der "Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands" große Ansprüche an die Wiederherstellung von in der Zwischenzeit eingepflanzten Pflanzen stellen kann.., sondern einfach: wenn vorher Steingarten, dann hinterher auch wieder Steingarten, also von den Steinen her, aber nicht von der Bepflanzung. Denke ich mal.

Schließlich ist die Bude ja nur gemietet und der Garten zur Nutzung überlassen.

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Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch?

Antwort von dani_j_j am 26.07.2011, 13:17 Uhr

frag doch mal die Vermieter, ob du deine Fragen an den Ihren Anwalt stellen kannst, der weiss ja am besten Bescheid, eh du jetzt deine Rechtsschutz in Anspruch nimmst und deine Anwälte sich erst mal einarbeiten müssen...
Vom Gefühl her sag ich, dass die Kosten zwar übernommen werden, aber von dem Geld garantiert kein Gärtner es in den jetzigen Zustand versetzen kann und wird. Vielleicht Rollrasen, aber den schmeist die Baufirma hin, die das noch nier vorher gemacht hat :-(((
Handreich - wir leben auch auf ner Baustelle, ebenfalls nasser Keller, aber noch ohne Drainage und so steht hier ständig der Keller unter Wasser und Außenanlagen gibts gar keine, da komplette Baustelle :-((((

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Re: kennt sich jemand aus mit "Nachbesserung" bei handwerkerpfusch?

Antwort von fiammetta am 26.07.2011, 13:34 Uhr

Hi,

grundsätzlich sollte Dir eines klar sein, auch wenn die Situation mehr als ärgerlich ist: Der Garten steht zur Nutzung im Mietvertrag. Das bedeutet aber, dass Du bestimmte Rechte und Pflichten hast, die in der Realität jedoch gerne unterschiedlich gehandhabt werden. Bedeutet: Du darfst z.B. an der bestehenden Bepflanzung nicht wirklich etwas verändern oder anders ausgedrückt: Dein Vermieter hat ein Recht darauf, dass der - nur als Beispiel - 20 Jahre alte Kirschbaum, den der Mieter eigenmächtig abgeholzt hatte, bei Auszug wieder vorhanden ist. Sobald Du als Mieter ein Loch buddelst und ein Blümchen hineinpflanzt, gehört dies - rein rechtlich - dem Vermieter und wenn Du es 100x bezahlt hast und wenn es dem Vermieter bei Deinem Auszug nicht gefällt, dann mußt Du den Ursprungszustand des Gartens auch wieder herstellen. Umgekehrt hat aber auch der Vermieter bestimmte Pflichten, d.h. den Heckenschnitt zu übernehmen. In der Realität sieht es aber oft so aus, dass der Mieter eben auch die Hecke stutzt und dem Vermieter die Bepflanzung wurschd ist.

Was bedeutet das für Dich? Du würdest für das Haus eine Summe X an Miete bezahlen. Freundlicherweise steht der Garten im Mietvertrag mit drinnen. An der Summe X ändert sich aber auch ohne Garten nichts, d.h. Du würdest nicht weniger Miete bezahlen. Insofern wirst Du mit Forderungen nach Rollrasen etc. wahrscheinlich nicht allzu weit kommen. Auch die Forderung nach Gärtner etc. dürfte eher schlecht aussehen, d.h. bestenfalls bekommst Du Pflanzen, die die Aktion nicht überlebt haben, ersetzt. Allerdings bist Du als Mieter dazu verpflichtet, Deinen Teil zur Instandhaltung und Modernisierung des Hauses beizutragen und dann mußt Du eben dafür sorgen, dass die Pflanzen ausgegraben, gut eingeschlagen und gegossen zum Durchhalten gebracht werden. Hinterher zu behaupten, sie seien alle eingegangen, würde auch vor Gericht nicht standhalten.

Ansonsten s. hier: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Garten.html

Tut mir leid, aber allzu große Hoffnungen auf Personal + fette Kohle würde ich mir hier nicht machen, v.a. wenn ich nicht unnötigen Stress mit dem Vermieter provozieren will.

Ach ja, eine nur eingeschränkte Gartennutzung dürfte wohl vom Monat abhängig sein, d.h. geschieht so eine Renovierungsaktion im Juni, dann dürfte das rechtlich eher berücksichtigt werden als meinetwegen Anfang Oktober.

LG

Fiammetta

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fiametta

Antwort von Reni+Lena am 26.07.2011, 13:45 Uhr

danke für deine lange Antwort.
bei uns ist es so, dass wir ein sehr freundschaftliches verhältniss zu unserer vermieterin haben. Es ist ihr elternhaus und sie hat es uns in einem sehr verwahrlosten zusatnd übergeben (garten) und es lag ihr sehr viel daran, dass wir uns gut drum kümmern. Was den garten betrifft so haben wir völlig freie hand, können tun und lassen was wir wollen.
Die Vermierin steht auch völlig hinter uns was eben rasen, steingarten etc betrifft. das alles haben wir angelegt. Zu unserem einzug gab es nur eine 50 cm hohe Wiese statt gras und die beete und der rosengarten waren vollkommen überwuchert und verwachsen.
Als vor 2 jahren das alles zerstört wurde haben wir es selber wieder angelegt..auf unsere kosten und durch unsere Arbeit. War ja auch kein thema.
Dieses mal aber haben wir da keine Lust mehr dazu und auch nicht die zeit nochmal zig arbeitsstunden zu investieren und das ist ihr auch völlig klar.
es geht auch weniger darum, ob WIR als MIETER das ersetzt bekommen sondern vielmehr geht es darum, ob SIE das verlangen kann. ist ja ihr garten und sie führt den Prozess und zahlte den baupfusch.

Lg reni

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