Geschrieben von Pamo am 26.02.2013, 14:40 Uhr |
keine ahnung, aber
Sie sollte sich ihren Arbeitsvertrag angucken und prüfen ob drin steht: "Bezahlt werden nur geleistete Arbeitsstunden". Wenn nicht, dann ist sie eine Teilzeitangestellte mit allen Rechten und Pflichten. Wenn sie ihre Rechte nicht einfordern will, dann sollte sie die Beurteilung ihres Jobs :
a) Prima kleiner Nebenjob, wo sie kaum Rechte und deswegen auch wenig Pflichten hat. Wenn sie nicht kann, dann kann sie nicht. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch keine Krankschreibung im Krankheitsfall.
b) Angestellte im unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Dementsprechend würde ich mich verhalten.
- Krankmeldung ... - Theresa Marie 26.02.13, 9:17
- Re: Krankmeldung ... - Christine70 26.02.13, 9:28
- Re: Krankmeldung ... - taram 26.02.13, 9:40
- Re: Krankmeldung ... - kravallie 26.02.13, 9:49
- Re: Krankmeldung ... - taram 26.02.13, 9:40
- Re: Krankmeldung ... - sojamama 26.02.13, 9:53
- Re: Krankmeldung ... - Theresa Marie 26.02.13, 10:01
- Nein, das ist nicht normal, auch ein Minijob ist ein Job wie jeder andere - sojamama 26.02.13, 10:28
- recht haben und recht bekommen.... - kravallie 26.02.13, 10:42
- keine ahnung, aber - sojamama 26.02.13, 10:48
- Re: keine ahnung, aber - kravallie 26.02.13, 10:51
- Re: keine ahnung, aber - Pamo 26.02.13, 14:40
- keine ahnung, aber - sojamama 26.02.13, 10:48
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- Re: Krankmeldung ... - Alexa1978 26.02.13, 10:56
- Nein, das ist nicht normal, auch ein Minijob ist ein Job wie jeder andere - sojamama 26.02.13, 10:28
- Re: Krankmeldung ... - Theresa Marie 26.02.13, 10:01
- Re: Krankmeldung ... - Christine70 26.02.13, 9:28