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Geschrieben von Pamo am 26.02.2013, 14:40 Uhr

keine ahnung, aber

Sie sollte sich ihren Arbeitsvertrag angucken und prüfen ob drin steht: "Bezahlt werden nur geleistete Arbeitsstunden". Wenn nicht, dann ist sie eine Teilzeitangestellte mit allen Rechten und Pflichten. Wenn sie ihre Rechte nicht einfordern will, dann sollte sie die Beurteilung ihres Jobs :

a) Prima kleiner Nebenjob, wo sie kaum Rechte und deswegen auch wenig Pflichten hat. Wenn sie nicht kann, dann kann sie nicht. Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, aber auch keine Krankschreibung im Krankheitsfall.

b) Angestellte im unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Dementsprechend würde ich mich verhalten.

 
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