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Geschrieben von DK-Ursel am 04.05.2019, 17:39 Uhr

Ich hoffe, Malus -

Du meinst nicht mich damit:
"Nix hier "oh, die armen hirngewaschenen waren erst 20Jahre alt, da ist Folter, Massenmord, Versklavung von Kindern, Menschenhandel doch noch entschuldbar, bzw. Die Beihilfe oder aktive Hilfe (das muss ein Kriegsverbrechertribunal klären. In einem fairen Prozess),""
Denn ich habe nirgends geschrieben, daß alle die von Dir aufgezählten Dinge noch entschuldbar sind.,
Das sagt übrigens auch kein Gesetzgeber/Gesetz, das berücksichtigt, daß junge Erwachsene unter bestimmten, zu klärenden (!) Umständen noch nach Jugendrecht verurteilt werden können.

Schon gruselig, wie schnell hier das Wort (und Gesetz) verdreht wird, wie es einem gerade paßt.

Gruß Ursel, DK

 
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