Geschrieben von Janka_ am 24.01.2006, 22:17 Uhr |
Hier
Hallo!
Hier greift § 563a (2) BGB.
"Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen."
Dieser § ist zwingendes Recht und kann nicht im Mietvertrag ausgeschlossen werden.
Alles Gute! Janka
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- gibt es hier evtl. VERmieter ??? - AngelinaMama 24.01.06, 20:01
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - emmal j. 24.01.06, 20:33
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - horrend 24.01.06, 20:38
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - emmal j. 24.01.06, 20:49
- Re: Man kann seiner Zeit nie weit genug voraus eilen :-)))))))) o.T - JoVi66 24.01.06, 21:16
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - *Aquilina* 24.01.06, 21:44
- Hier - Janka_ 24.01.06, 22:17
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - emmal j. 24.01.06, 20:33
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