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Geschrieben von emmal j. am 24.01.2006, 20:33 Uhr

gibt es hier evtl. VERmieter ???

Da der Vertrag mit sicherheit nach September 3001 unterschrieben wurde, gilt eine gesetzliche Kündigungfrist vom Mieter aus von drei Monaten.

Auch wenn es anders im Vertrag steht.

Ist in 2001 vom Gesetzgeber geändert worden.

lg!

 
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