Geschrieben von *Aquilina* am 24.01.2006, 21:44 Uhr |
gibt es hier evtl. VERmieter ???
Hallo,
es gibt ne Sonderkündigungsrecht bei Todesfall. In dem Fall muß aber die Kündigung innerhalb von, ich glaube es waren 6 Wochen, ausgesprochen werden zu einem bestimmten Termin (nach Einhaltung der Kündigung von 3 Monaten).
Bin mir aber nicht 100% sicher. Aber mir war so (hatten einen Todesfall 2003, aber da gab es keinen hinterbliebenen Partner in der Whg.)
LG Cathy
- gibt es hier evtl. VERmieter ??? - AngelinaMama 24.01.06, 20:01
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - emmal j. 24.01.06, 20:33
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - horrend 24.01.06, 20:38
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - emmal j. 24.01.06, 20:49
- Re: Man kann seiner Zeit nie weit genug voraus eilen :-)))))))) o.T - JoVi66 24.01.06, 21:16
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - *Aquilina* 24.01.06, 21:44
- Hier - Janka_ 24.01.06, 22:17
- Re: gibt es hier evtl. VERmieter ??? - emmal j. 24.01.06, 20:33