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Geschrieben von *Aquilina* am 24.01.2006, 21:44 Uhr

gibt es hier evtl. VERmieter ???

Hallo,

es gibt ne Sonderkündigungsrecht bei Todesfall. In dem Fall muß aber die Kündigung innerhalb von, ich glaube es waren 6 Wochen, ausgesprochen werden zu einem bestimmten Termin (nach Einhaltung der Kündigung von 3 Monaten).

Bin mir aber nicht 100% sicher. Aber mir war so (hatten einen Todesfall 2003, aber da gab es keinen hinterbliebenen Partner in der Whg.)

LG Cathy

 
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