Geschrieben von Terkey235 am 03.09.2015, 9:06 Uhr |
Guck :
Ja, du hast ein Sonderkündigungsrecht. Das solltest du möglichst schnell einfordern. Die Sonderkündigung muss zeitnah ausgesprochen werden, am besten schriftlich.
Der Studioleiter ist mir ja ein Herzchen! Ändert den Vertrag zu seinen Gunsten und Kundschaft, die aufgrund dessen nicht mehr hingehen kann, hat Pech gehabt?
Wenn du dich bei Google umschaust, findest du zahlreiche passende Einträge. Ich selbst hatte den Fall auch schon. Lass dich nicht beschwatzen, geh mit dem passenden Ausdruck dort vorbei oder schick ihn mit deiner Kündigung mit.
Viel Erfolg, terkey
- Juristen unter euch? - elisabeth.die.erste 02.09.15, 20:37
- Re: Juristen unter euch? - Sternenschnuppe 02.09.15, 20:52
- Guck : - Sternenschnuppe 02.09.15, 20:55
- Re: Guck : - Terkey235 03.09.15, 9:06
- Guck : - Sternenschnuppe 02.09.15, 20:55
- Re: Juristen unter euch? - Sternenschnuppe 02.09.15, 20:52
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